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Der „richtige“ Zeitpunkt – Einschläferung und der natürliche Tod

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Leben entsteht und leben endet – jeden Tag. Das ist der natürliche Lauf des Lebens. Beim Tier stellt sich jedoch spätestens wenn es einem Tier schlecht geht, keine Heilungschance besteht, es leidet oder sehr stark eingeschränkt ist, die Frage, wie viel Lebensqualität es noch hat. Wenn das Tier noch kämpft und eine Heilungschance oder die Möglichkeit besteht, dass es mit der Einschränkung/Erkrankung weiterhin leben kann, ist eine Sterbehilfe meistens noch nicht angebracht. In diesem Fall kann das Tier unterstützt werden (Schmerzfreiheit durch Schmerzmittel, Behandlungsversuch, angenehme Umgebung, lindernde Maßnahmen). Kaninchen sind übrigens auch recht anpassungsfähig wenn sie beispielsweise erblinden, in ihrer Bewegung eingeschränkt werden (Bein-Amputation, leichte Lähmungen) oder anderweitig behindert sind. Solche Tiere stellen jedoch besondere Anforderungen an die Haltung.
Anders sieht es aus, wenn die Schmerzen trotz Schmerzmittel nicht nachlassen und das Tier stark belasten, wenn das Tier leidet und keine Aussicht auf Verbesserung besteht oder wenn die Vitalfunktionen nachlassen oder zusammenbrechen (Herz, Kreislauf, Atmung…). Dann baut das Tier von selbst immer stärker ab, zieht sich zurück, frisst weniger und wenn keine Behandlung erfolgt oder möglich ist, verstirbt es irgendwann. Hier ist es oft sinnvoll, Sterbehilfe zu leisten um unnötiges Leid durch einen längeren, qualvollen Tod zu ersparen.
Oft kann der Tierarzt ein kompetenter Berater sein, da er den Zustand des Tieres und die Erfolgsaussichten auf Besserung durch eine Behandlung besser beurteilen kann als ein Laie. Allerdings sind Empfehlungen von Seiten des Tierarztes reine Hilfestellungen. Die letztendlich Entscheidung liegt bei Ihnen. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und versuchen Sie, sich in das Tier hinein zu versetzen. Wägen sie alle Möglichkeiten ab.
Sollten Sie sich für eine Euthanasie entschieden haben, so besteht auch die Möglichkeit, das Tier zuhause in seiner Gewohnten Umgebung gehen zu lassen, viele Tierärzte machen für diesen Zweck Hausbesuche.
Die Methodik der Einschläferung kann unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Möglichkeit ist eine überdosierte Narkose, eine andere eine Narkose mit anschließender Todesspritze. Ungeeignet ist hingegen die Tötung durch eine Todesspritze ohne eine vorherige Betäubung. Diese wird meist aus Kostengründen durchgeführt und löst oft einen qualvollen Todeskampf aus, da das Tier bei vollem Bewusstsein erstickt. In Deutschland, der Schweiz und Österreich ist daher die Anwendung ohne vorherige Narkose untersagt aber leider immer noch Alltag in Tierarztpraxen. Negative Bekanntheit hat hier das Sterbenmittel T61 errungen. Es darf nur nach vorheriger Narkose verabreicht werden.

Der Tierkörper

Tierkörperbeseitigung über den Tierarzt

So gut wie alle Tierarztpraxen bieten an, den Tierkörper nach dem Ableben über eine Tierkörperbeseitigung abholen und verwerten zu lassen. Dieser Service ist je nach Tierarzt kostenfrei oder es wird eine geringe Gebühr erhoben. Viele Halter lehnen diesen Weg allerdings ab, da sie nicht möchten, dass der Körper weiterverwertet wird. Sie bevorzugen einen würdevolleren Weg für den Körper Ihres Tieres.

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Einäscherung in Tierkrematorien

Eine etwas kostspieligere Möglichkeit ist die Einäscherung über ein Tierkrematorium. Solche Einrichtung bieten Unterstützung und Beratung an und sprechen mit Ihnen die genaue Vorgehensweise ab. Es wird im Vorhinein eine Urne ausgesucht, in der man die Asche nach der Einäscherung zurück erhält. Es werden Einzel- und Sammel-Feuerbestattungen angeboten.

Tierfriedhöfe

In vielen Deutschen Städten gibt es mittlerweile Tierfriedhöfe, auf denen man ein Grab anmieten kann um sein Tier zu bestatten.

Das Grab im eigenen Garten

Eine sehr beliebte Möglichkeit der Bestattung ist immer noch das Grab im eigenen Garten, sofern man ein eigenes Grundstück hat. Im Winter bei Bodenfrost besteht bei vielen Tierärzten die Möglichkeit, gegen eine Gebühr, es dort zu lassen bis es wärmer wird. Der Tierarzt friert es zwischenzeitlich bei sich ein.

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Wenn es Sie nicht stört, können Sie es auch in der eigenen Gefriertruhe in einer Plastiktüte lagern.
Das Grab sollte nur mit Gegenständen und Material versehen werden, das nachher verrottet (Heu, Stroh, Stoffe, Holz). Je nach Vorliebe kann man es auch in einen Sarg, Pappkarton oder auf einer Unterlage gebettet beerdigen. Es empfiehlt sich, das Grab mit größeren Steinen abzudecken, damit kein Fuchs oder ein anderes Wildtier, das Kaninchen wieder ausgräbt.

Foto Grabstein: Yanajin33

Rechtliche Vorgaben
Einzelne Hauskaninchen dürfen nach ihrem Ableben auf dem eigenen Grundstück (bzw. mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auf einem fremden Grundstück) beerdigt werden, sofern sich dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet. Die Tiere dürfen jedoch keine meldepflichtigen Krankheiten gehabt haben (beim Kaninchen z.B. Tularämie, Echinokokkose, Toxoplasmose und das Orthopoxvirus). RHD und Myxomatose sind in Deutschland nicht meldepflichtig – im Zweifelsfall kann man den Tierarzt fragen. Das Grab darf nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Plätzen (mehrere Meter Abstand zur Straße einhalten) angelegt werden und muss mindestens mit einer 50 cm dicken Schicht Erde überdeckt werden (vom Rand der Grube aus gemessen).

Das Grab in freier Natur

Einige Halter, die keinen eigenen Garten haben, suchen sich in freier Natur eine schöne Stelle um ihr Tier dort zu beerdigen. Diese Form der Bestattung ist jedoch gesetzlich verboten.

Das trauernde Partnertier

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Oft bleibt beim Verlust eines Kaninchens ein oder mehrere Kaninchen trauernd zurück. Besonders wenn nur noch ein Kaninchen übrig bleibt, wird dieses nicht selten kurz danach krank. Bei älteren Tieren können diese nach kurzer Zeit sogar dem anderen folgen. Manche Kaninchen stellen aus Trauer die Nahrungsaufnahme ein, ziehen sich zurück oder wirken uninteressiert an ihrer Umgebung. Viele Kaninchen werden nach dem Verlust deutlich ruhiger, bewegen sich weniger und nehmen zu, oft sterben sie nach einer Weile. Auch e. Cuniculi kommt auffällig oft nach dem Verlust eines Partnerkaninchens vor.
Gerade wenn nur noch ein Kaninchen zurück bleibt, ist es unumgänglich, ihm ein neues Partertier bei Seite zu stellen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Möchte man weiterhin Kaninchen halten oder aber hat noch eine andere Kaninchengruppe, so nimmt man einfach ein oder mehrere Kaninchen zusätzlich auf bzw. vergesellschaftet das verbliebene Tier mit den anderen Kaninchen.
Möchte man langfristig mit der Kaninchenhaltung aufhören, so nimmt man am besten ein ähnlich altes Kaninchen hinzu. Einige Notstationen bieten auch an, das verbliebene Tier bis zum Lebensende aufzunehmen, damit es noch eine schöne Zeit in Gesellschaft verbringen kann und nicht alleine dahinvegetieren muss. Ansonsten kann man auch einen anderen Kaninchenhalter suchen (evtl. einen in ähnlicher Lage) und zwei einsame Kaninchen zusammen tun (oft besteht die Möglichkeit es weiter zu besuchen oder aber man nimmt das andere auf und der vorherige Halter darf es weiterhin besuchen). Viele Notstationen stellen auch Leihkaninchen zur Verfügung, diese bleiben bis zum Lebensende des eigenen Kaninchens als Partnertier bei Ihnen und werden dann an die Notstation zurück gegeben.

Die aufgeführten Möglichkeiten und viele weitere, können Sie hier noch einmal im Detail nachlesen:

Kaninchen gestorben – soll ich das Verbliebene alleine halten?

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Die Trauer und dem Tier gedenken

Es ist immer schmerzlich, ein Tier, das jahrelang mit einem zusammen gelebt hat, zu verlieren. Jeder Mensch trauert anders, ein Patentrezept für die richtige Trauerbewältigung gibt es nicht. Nehmen Sie sich die Zeit, die sie benötigen. Einigen Haltern hilft es, das Grab aufzuchen, zu pflegen und es würdevoll zu bestatten, andere möchten alles, was sie an das Tier erinnert, schnell aus dem Haus schaffen. Viele Halter schaffen sich einen kleinen Gedankort mit Foto, Kerze und Gegenständen, die sie an das Tier erinnern. Andere tragen es im Herzen weiter mit sich.
Es gibt eine schöne Geschichte, die Geschichte von der Regenbogenbrücke, vielleicht kann sie helfen, die Trauer zu überwinden:

Die Regenbogenbrücke

Es gibt eine Brücke, die den Himmel und die Erde verbindet.
Weil sie so viele Farben hat, nennt man sie die Regenbogenbrücke.

Auf der jenseitigen Seite der Brücke liegt ein wunderschönes Land
mit blühenden Wiesen, mit saftigem grünen Gras und traumhaften Wäldern.

Wenn ein geliebtes Tier die Erde für immer verlassen muss,
gelangt es zu diesem wundervollen Ort.

Dort gibt es immer reichlich zu fressen und zu trinken,
und das Wetter ist immer so schön und warm wie im Frühling.
Die alten Tiere werden dort wieder jung und die kranken Tiere wieder gesund.
Den ganzen Tag toben sie vergnügt zusammen herum.

Nur eines fehlt ihnen zu ihrem vollkommenen Glück:
Sie sind nicht mit ihren Menschen zusammen, die sie auf der Erde so geliebt haben.

So rennen und spielen sie jeden Tag miteinander,
bis eines Tages eines von ihnen plötzlich innehält und gespannt aufsieht.
Seine Nase nimmt Witterung auf, seine Ohren stellen sich auf,
und die Augen werden ganz groß.

Es tritt aus der Gruppe heraus und rennt dann los über das grüne Gras.
Es wird schneller und schneller, denn es hat Dich gesehen!

Und wenn Du und Dein geliebtes Tier sich treffen,
gibt es eine Wiedersehensfreude, die nicht enden will.
Du nimmst es in Deine Arme und hältst es fest umschlungen.
Dein Gesicht wird wieder und wieder von ihm geküsst,
deine Hände streicheln über sein schönes weiches Fell,
und Du siehst endlich wieder in die Augen Deines geliebten Freundes,
der so lange aus Deinem Leben verschwunden war, aber niemals aus Deinem Herzen.

Dann überquert ihr gemeinsam die Regenbogenbrücke
und werdet von nun an niemals mehr getrennt sein…

(Paul C. Dahm, Übersetzung: Carmen Stäbler)

Quellen:

Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz, TierKBG)
Bildquelle Foto unten: Florentine / pixelio.de