schutzvertrag-kaninchenUnser Schutzvertrag

Der Schutzvertrag sollte individuell nach den eigenen Ideen ergänzt/verändert werden. Wir übernehmen keine Haftung.

Unsere Empfehlung für Tierheime, Notstation, Privatvermittler:

  • Kontrollieren Sie die Haltung der Tiere vor der Abgabe oder bringen Sie die Tiere ins neue Zuhause (oder lassen Sie sich zumindest Fotos zeigen, auch nach dem Einzug!).
  • Legen Sie jedem Vertrag das TVT Merkblatt Kaninchen bei, es dient zur Auslegung von §2 TschG für die Hauskaninchenhaltung in Deutschland.
  • Geben Sie ausnahmslos parasitenfreie (Kotprobe), kastrierte (männlich) und nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinär geimpfte Tiere ab.
  • Lassen Sie die Tiere vor der Abgabe vom Tierarzt oder einer sachkundigen Person durchchecken.
  • Chippen Sie Abgabetiere, so sind sie unverwechselbar. Chippen kann der Tierarzt zeigen, so dass es einfach durchgeführt werden kann.
  • Es macht Sinn, die Kaninchen nach EC-Status zu vermitteln um keine Neuansteckungen zu ermöglichen. Wenn Sie Hilfe zur Umsetzung (Kosten, Machbarkeit…) benötigen, melden Sie sich gerne unter kaninchenwiese@gmail.com
  • Schließen Sie bei der Rückgabe von Kaninchen einen Übergabevertrag ab.