Die Mendelschen Regeln helfen dem Züchter abzuschätzen, welche Merkmale bei den Jungtieren reinrassiger Kaninchen ausgeprägt sein werden.
Regel 1: Uniformitätsregel
Kreuzt man zwei Kaninchen (Männchen x Weibchen), die sich in einem Merkmal reinerbig unterscheiden, so sind ihre Nachkommen in Bezug auf dieses Merkmal gleich.
Beispiel: Kreuzt man ein weißes und ein schwarzes Kaninchen miteinander, so sind alle Nachkommen in der F1-Generation schwarz.
Regel 2: Spaltungsregel
Kreuzt man zwei Kaninchen der ersten Tochtergeneration miteinander, dann erhält man die Merkmale beider Eltern im Verhältnis 3:1.
Beispiel: Kreuzt man nun zwei der schwarzen Kaninchen, so werden drei schwarze und ein weißes Kaninchen (oder sechs schwarze und zwei weiße etc.) geboren.
Sonderfall intermediäre Vererbung
Sind zwei Allele kodominant (z.B. beide rezessiv oder beide dominant), so setzen sich die Eigenschaften bei den Nachkommen zu je 50% durch, d.h. es überlagert nicht das eine Allel das anderen (wie bei einem dominant-rezessiven Erbgang) sondern die beiden Merkmale werden gemischt ausgeprägt.
Regel 3: Unabhängigkeitsregel/Neukombinationsregel
Kreuzt man zwei Kaninchen, die sich in mehreren Merkmalen reinerbig unterscheiden (die Merkmale müssen auf unterschiedlichen Chromosomen liegen!), so treten in der F2-Generation alle Merkmale der Eltern im Verhältnis 9:3:3:1 auf.
Beispiel: Kreuzt man ein schwarzes Kaninchen mit blauen Augen mit einem weißen Kaninchen das braune Augen hat, so werden in der zweiten Generation zum Beispiel neun schwarze Kaninchen mit braunen Augen, drei schwarze Kaninchen mit blauen Augen, drei weiße Kaninchen mit braunen Augen und ein weißes Kaninchen mit blauen Augen geboren.