Ist das Corona-Virus für Kaninchen gefährlich?

Das Coronavirus (COVID-19) besorgt in Deutschland viele Menschen.
Neben der Sorge um sich selbst und Menschen aus dem Umfeld, sind viele Tierhalter auch um ihre Haustiere besorgt.

Inhalt

Lieber hören statt lesen?

Ist das aktuelle Corona-Virus für Kaninchen gefährlich?

Auch wenn die Weltgesundheitsorganisation WHO zunächst angab, dass eine Infektion eher unwahrscheinlich sei, weiß man dazu mittlerweile mehr.

Die Möglichkeit, dass das Virus auf Haustiere übertragen wird, sei „unter anderem für Hunde und Katzen nachgewiesen“, so Professor Thomas Mettenleiter vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. „Aus Studien wissen wir, dass auch Goldhamster, Kaninchen sowie Frettchen empfänglich für Covid-19 sind.“ Er ginge jedoch von einem sehr geringen Risiko aus. „Weltweit sind bislang nur etwas mehr als 120 solcher Fälle bekannt.“

Allerdings bedeutet eine mögliche Infektion von Haustieren nicht automatisch, dass sich das Virus in den Kaninchen vermehren kann und von ihnen auch wieder ausgeschieden wird (mit z. B. Nasensekret, Urin oder Kot).

Können Kaninchen das Coronavirus auf den Menschen übertragen?

In Studien erwiesen sich Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster und Frettchen als empfänglich für SARS-CoV-2. Meerschweinchen ließen sich nicht mit dem Virus infizieren. Trotzdem gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass Haustiere eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen (das FriedrichLöffler-Institut verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Einschätzung des European Centre for Disease Control www.ecdc.europa.eu und die WHO www.who.int).

Bei der Covid-19-Pandemie ist die Übertragung von Mensch zu Mensch ausschlaggebend für die Verbreitung. Das Friedrich-Löffler-Institut gibt an, dass der Umgang mit Haustieren wie Kaninchen nach den derzeitig verfügbaren Studienlage nicht eingeschränkt werden muss.

Kaninchen im sozialen Einsatz, z.B. in Altenheimen haben Kontakt mit verschiedenen, oftmals immungeschwächten Menschen. Eine Übertragung des Corona-Virus vom Kaninchen auf den Menschen ist zwar nicht nachgewiesen, jedoch auch nicht komplett auszuschließen und in diesem Fall ggf. fatal.

Ich bin positiv auf das Coronavirus getestet worden – wie kann ich meine Kaninchen schützen?

Bei einer nachgewiesenen Infektion, insbesondere wenn Krankheitssymptomen vorhanden sind, können große Virusmengen über Nase und Mund ausgeschieden werden (Tröpfcheninfektion). Deshalb ist davon auszugehen, dass die Umgebung mit dem Virus belastet ist, auch wenn man auf Hygiene achtet. Daher sollten infizierte Personen gerade beim Kontakt mit ihren Kaninchen vorsichtig sein, d.h. engen Kontakt möglichst vermeiden:

  • den Raum nur zum Füttern betreten oder eine andere Person darum bitten (Kaninchen kann man übrigens auch toll per Kamera oder aus der Ferne beobachten)
  • Händewaschen vor und nach dem Tierkontakt
  • die Tiere nicht anhusten oder anniesen
  • eine Maske beim Kontakt mit den Kaninchen tragen und
  • regelmäßig oder dauerhaft im Kaninchenzimmer lüften.

Die Kaninchen sollen auch bei einer Infektion im Haushalt verbleiben.

Kaninchen aus Haushalten mit nachgewiesener Corona-Infektion sollten nicht zusammen mit anderen fremden Kaninchen (z.B. in einer
Tierpension) untergebracht werden.

„Es besteht kein Grund dafür, Haustiere vorsorglich in Tierheimen abzugeben. Sollte ein Haustier positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, stellt dies keinen Grund dar, das Tier einzuschläfern.“

Friedrich-Löffler-Institut

Futterversorgung im Quarantänefall?

Eine weitere Frage, die sich vielen Haltern stellt, ist die Versorgung mit Frischfutter im Falle einer Quarantäne.

Hier findet ihr Tipps, wie die Versorgung Eurer Kaninchen gesichert ist: Futterversorgung in Zeiten von Corona

Meldepflicht für auf das Coronavirus positiv getestete Kaninchen

Die Meldepflicht wurde eingeführt, um besser die Rolle von Haustieren in der Corona-Pandemie zu erforschen.

Eine Meldepflicht ist eine Informationspflicht über den Nachweis der Infektion bei einem Tier, das heißt, dass keine Behörde den Halter dazu auffordern kann, seine Tiere zu testen. Wird jedoch ein Test durchgeführt, ist das Labor oder der Tierarzt verpflichtet, dies dem Veterinäramt mitzuteilen. Das Veterinäramt kann daraufhin jedoch Maßnahmen wie z.B. die Quarantäne der Tiere anordnen und meldet den gemeldeten Fall an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN).

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!