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Kaninchen gibt es in vielen Rassen und Farben, allerdings sind einige der Rassen nach §11 TschG als Qualzucht einzustufen. Durch Zucht wurden Kaninchen Jahrzehnte lang auf unterschiedlichste Weise gezüchtet. Dabei wurden teils Körperteile verformt oder eine Veranlagung für Krankheiten geschaffen, die für das Tier mit Leiden, Schmerzen oder einer Einschränkung im Leben einhergehen.
Am gesündesten sind Kaninchen, die dem Wildkaninchen ähneln.
Dabei gelten folgende Tiere als Qualzucht:
§ 11b Tierschutzgesetz Deutschland
Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten […] wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht […] oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten […] wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
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