Ist Einzelhaltung für Kaninchen gesetzlich erlaubt?
Dürfen Kaninchen alleine gehalten werden?
Immer noch besteht der Irrglaube, dass Kaninchen in Deutschland einzeln gehalten werden dürfen, da es kein konkretes Gesetz gäbe, in dem wörtlich steht, dass Kaninchen mindestens zu zweit gehalten werden müssen. Laut einer aktuellen Studie leben gut 4% der Kaninchen in Deutschland in Einzelhaltung (Exopet-Studie 2017). In einer von uns auf Facebook durchgeführten Umfrage unter knapp 5.000 Kaninchenhaltern gaben 5% an, ihr Tier alleine zu halten. Hauptgründe waren u.a. Unverträglichkeiten und der kürzliche Verlust eines Partnertieres.
Auch wenn es kein explizites Gesetz gibt, so gibt es eine Reihe von Gesetzen, die analog auf Hauskaninchen anzuwenden sind! Die Einzelhaltung von sozial lebenden Kaninchen ist nicht erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen
§2 des Tierschutzgesetzes
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist.§ 2, TschG
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die Rechtssprechung zum §2 TschG ist sehr klar. Sozial lebende Tiere (und dazu gehören Kaninchen unbestreitbar) haben das Bedürfnis mit Artgenossen zusammen zu leben. So urteilten auch die Gerichte, u.a. das Verwaltungsgericht Trier (AZ: 6 K 1531/13.TR), das darüber entscheiden musste.
Demnach ist die Einzelhaltung im allgemeinen Tierschutzgesetz für sozial lebende Tiere verboten.
Regelungen zur Einzelhaltung von Versuchs- und Mastkaninchen
Die Einzelhaltung von Mastkaninchen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Diese Vorgaben sind laut der Tierschutzbeauftragten analog auf die Hauskaninchenhaltung anzuwenden!
Mastkaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden. Abweichend von Satz 1 ist eine Einzelhaltung zulässig, wenn gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe bei einem Kaninchen dies erfordern. […] Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass Mastkaninchen, die nach § 36 Absatz 1 Satz 2 einzeln gehalten werden, andere Kaninchen sehen, riechen und hören können.
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV – §36 (1) und §33 (2)
„Das Kaninchen (Oryctolagus cuniculi) ist von Natur aus ein Gruppentier. […] Jungtiere und Weibchen sollten in harmonischen sozialen Gruppen untergebracht werden. Eine Einzelunterbringung sollte nur dann erfolgen, wenn dies aus veterinärmedizinischen oder tierschützerischen Gründen gerechtfertigt ist. Die Einzelunterbringung aus experimentellen Gründen sollte nur in Absprache mit dem Zootechniker und dem Tierschutzbeauftragten erfolgen. Ausgewachsene unkastrierte Männchen können Revierverhalten zeigen und sollten nicht zusammen mit anderen unkastrierten Männchen untergebracht werden. Ausgestaltete Bodenbuchten werden erfolgreich für die Unterbringung junger Kaninchen und ausgewachsener Kaninchenweibchen eingesetzt. Bei Gruppen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Aggressionen aufkommen. Am besten geeignet für die Gruppenhaltung sind Wurfgeschwister, die seit dem Absetzen zusammen gehalten werden. Können einzelne Tiere nicht in Gruppen gehalten werden, so sollte auf eine Unterbringung mit nahem Sichtkontakt geachtet werden.“
Verordnung zu der Annahmeerklärung vom 15. Juni 2006 über die Änderung von Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
Experten-Meinungen & Gutachten
Sowohl Tierärzte, als auch Biologen und Tierarzt-Verbände sind sich in diesem Punkt einig: Kaninchen sind sozial lebende Tiere, welche den Kontakt zu Artgenossen benötigen. Eine Einzelhaltung ist nicht tiergerecht! Jegliche Stellungnahmen von Experten von diesem Thema stufen das Kaninchen als soziales Tier ein, eine Einzelhaltung würde ihm nicht gerecht werden.
Das TVT Merkblatt als fachliches Gutachten zur Auslegung vom §2 Tierschutzgesetz
Das TVT Merkblatt wird von Amtsveterinären als Vorgabe verwendet, wenn keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Das Merkblatt schreibt bei Hauskaninchen die paarweise oder Gruppenhaltung vor, eine Einzelhaltung sei ungeeignet. Amtsveterinäre orientieren sich an diesem Merkblatt und nehmen es als Grundlage für Halter-Kontrollen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens wird das TVT Merkblatt als fachliches Gutachten zur Auslegung von §2 TschG verstanden.
Gibt es unverträgliche Kaninchen?
Viele Halter gehen davon aus, dass ihr Kaninchen unverträglich ist. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Die häufigste Ursache für Unverträglichkeiten sind Vergesellschaftungfehler und Krankheiten (chronische Schmerzen z.B. durch Gebärmuttererkrankungen oder unsichtbare Mittelohrentzündungen hinter dem Trommelfell, Herzerkrankungen…). Wird die Erkrankung behandelt und ist das Tier schmerzfrei und führt die Vergesellschaftung ein kundiger Experte durch, ist jedes Kaninchen vergesellschaftbar. Selbst Tiere, die bereits andere getötet hatten, habe ich erfolgreich vergesellschaften können. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Kaninchen-Experten mit weitreichender Erfahrung mit der Zusammenführung von Kaninchen (Kaninchenschutz-Organisationen, z.B. viele Tierheime, Notstationen, Kaninchenschutz-Organisationen oder Beratung vor Ort).
Mein Kaninchen hat ein Meerschweinchen als Partnertier!
Leider wird immer noch in Zoohandlungen und anderorts empfohlen, ein Kaninchen zusammen mit einem Meerschweinchen zu halten, damit es nicht einsam ist. Diese beiden Tierarten sind „gemeinsam einsam“. Mehr dazu hier: Meerschweinchen und Kaninchen
Weiterführend
Wer passt zusammen?
Kaninchen erfolgreich aneinander gewöhnen
Beratung und Unterstützung zur Vergesellschaftung, individuelle Problemlösung – auch vor Ort!
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