Kann ich Kaninchen im Käfig oder Stall halten?

Leider werden immer noch Käfige und Kaninchenställe im Zoohandel und Tierabteilungen vertrieben, obwohl diese Haltungsform für Kaninchen komplett ungeeignet ist.

Käfige und Ställe sind für die Haltung ungeeignet

Der größte Käfig hat gerade einmal 1m² Grundfläche, also ein Sechstel der vorgeschriebenen MINDESTmaße!

Kaninchen haben einem immensen Bewegungsdrang, der mit einer Katze vergleichbar ist. Mit handelsüblichen Ställen oder Käfigen, wird man ihnen nicht gerecht. Sie können über einen Meter hoch springen, sich im Sprung umdrehen, mit 60km/h sprinten und blitzschnell Haken schlagen. Unser Tierschutzgesetz schreibt vor, dass die Haltung so bemessen sein muss, dass sie ihr natürliches Verhalten ausleben können. Deshalb brauchen sie auf dem Balkon, im Garten oder in der Wohnung ein mehrere Quadratmeter großes Gehege als Lebensraum anstatt eines Käfigs oder Stalles. So können sie ihr gesamtes Verhaltensrepertoire zeigen und der Halter kann dieses sehr schön beobachten.

Gesetzliche Mindestmaße

Eine Mindestfläche von 6m² Grundfläche für zwei Kaninchen (jedes weitere + 20% Grundfläche) schreiben die Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) vor.
Die Angaben der TVT gelten zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt, dass jeder Halter seine Kaninchen „verhaltensgerecht unterzubringen“ hat und er „die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken [darf], dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“.
Im Falle eines Gerichsverfahrens werden die Merkblätter der TVT als Sachverständigengutachten zur Auslegung des §2 Tierschutzgesetz herangezogen und dienen den Amtsveterinären als Vorgabe für Mindestanforderungen in der Hauskaninchenhaltung.

Die Mindestmaße werden vom Verhalten der Kaninchen abgeleitet:

Ein Stall oder Käfig ist nur dann geeignet, wenn er mit einem Dauerfreilauf verbunden ist, der Tag und Nacht aufgesucht werden kann. In Außenhaltung muss auf Mardersicherheit geachtet werden!

Kann man Kaninchen nachts in den Stall sperren?

Kaninchen sind wechselaktiv

Auch nachts dürfen Kaninchen nicht in den Stall oder Käfig gesperrt werden

Kaninchen brauchen auch nachts viel Platz, denn als wechselaktive Tiere schlafen sie nachts nicht, sondern sind besonders zu den späten Abend- und frühen Morgenstunden extrem aktiv. Im Käfig werden sie dann in ihrer Verzweiflung am Gitter nagen, Lärm machen oder herumscharren und sich langweilen. Deshalb sollte man von vorne herein einen echten Lebensraum in einem Gehege für sie einplanen.

Fehldeklarationen täuschen Halter

Da die Käfige nicht für Kaninchen verkauft oder beworben werden dürfen (da sie zu klein für eine dauerhafte Haltung sind), werden meistens fantasievolle Deklarationen wie z.B. “Rabbit” oder “Kleintierkäfig” gewählt. Diese Fehldeklarationen führen dazu, dass Halter davon ausgehen, dass die Käfige für die Kaninchenhaltung geeignet wären.

Auch die Größenangaben sind oft durch Bezeichnungen wie z.B. “Villa” oder “XXL” irreführend, da die Halter davon ausgehen, dass die ein Luxus-Heim für ihre Hoppler erwerben, obwohl diese Käfige nicht einmal ansatzweise den Mindestmaßen entsprechen.

“Rabbit 100” vermittelt unwissenden Haltern den Eindruck, dass man in einem 100cm Käfig Kaninchen halten könnte.

Käfige und Ställe können im Gehege integriert werden

Handelsübliche Ställe können als Unterschlupf im Gehege aufgestellt werden und sollten auch nur für diese Nutzungsform im Handel vertrieben werden.

Bei Außenställen kann das Gitter entfernt werden, manche Modelle haben sogar einen separaten Eingang.

Käfige sind schwieriger zu integrieren, da die Gitterabsdeckung mit einem erheblichen Verletzungspotenzial einhergeht. Die Kaninchen dürfen nicht auf das Gitter springen und auch die Klapptürchen müssen ausgehängt werden, damit sich die Kaninchenfüße nicht in den Spalten verhängen – das führt bei Kaninchen regelmäßig zu schweren Verletzungen der Beine, Füße und Wirbelsäule! Das Gitteroberteil wird am besten komplett abgenommen, oder aber die Türe ausgehängt bzw. z.B. mit einer Weidenbrücke überbrückt und der Deckel mit einem Holzbrett oder dicken Teppich abgedeckt.