Kaninchen in die Garage oder dem Keller überwintern?

Kaninchen dürfen niemals in der Garage oder im Keller abgestellt werden.

Garagen eignen sich prinzipiell eher weniger für die Haltung von Kaninchen aber es kann Ausnahmen geben.

Kaninchen in der Garage überwintern?

Es gibt immer noch Personen, die ihre Kaninchen im Winter einfach in einem Stall in den Keller oder in die Garage stellen. So eine Unterbringung verstoßt gegen unser Tierschutzgesetz! Die Tiere sind Abgasen ausgesetzt, haben kein Tageslicht und Tag-Nacht-Rhythmus, können sich nicht ihren Bedürfnissen entsprechend bewegen und leiden! Man kann bei extremen Minusgraden oder kranken Kaninchen die Tiere in die Garage oder in den Keller holen, wenn man dort einen Bereich abzäunt, der die Mindestmaße (6m² für zwei Kaninchen Tag und Nacht) erfüllt. Die Tiere dürfen nur wenige Nächte dort untergebracht werden bzw. müssen tagsüber Freilauf im Garten oder eigentlichen Gehege erhalten. Es wäre auch möglich, die Garage tagsüber zu öffnen und nachts zu schließen, so dass frische Luft und Tageslicht vorhanden sind. Zudem dürfen keine Autoabgase vorhanden sein.

Viele Halter mit Außenhaltung vergessen, dass man einen frostfreien oder sogar geheizten Raum benötigt, wenn die Tiere krank werden. Dafür muss z.B. ein Gartenhaus am Gehege angebaut werden, das bei Bedarf beheizbar ist, oder man kann sie rein in die Wohnung holen.

Hier wurde im späten Herbst vergesellschaftet und dafür ist eine Garage oft ein guter Ort. Weil die Tiere gesundheitlich angeschlagen wurden, hat sich die Halterin für eine Überwinterung in der Garage entschieden. Die Garage hat ein Fenster und das wird tagsüber gekippt damit genug Frischluft vorhanden ist.

Ist ein Schuppen, ein Gartenhaus, eine Scheune oder eine Garage als dauerhafte Unterbringung geeignet?

Ein Gehege in der Garage oder im Schuppen muss gut überlegt sein.

Geschlossene Quartiere sind nur geeignet, wenn entweder ein Gehege rund um die Uhr von den Kaninchen zusätzlich genutzt werden kann, oder tagsüber zusätzlich zu dem geschlossenen Raum ein großer Freilauf-Bereich, der Garten oder ein Gehege betreten werden darf. Niemals dürfen die Kaninchen tagsüber in so einer Unterbringung eingeschlossen sein. Eine Ausnahme können sehr große “Räume” mit guter Luftzirkulation und Fenstern/Tageslicht sein. Zudem sollte beachtet werden, dass Metall-Gehäuse im Sommer zur Hitze-Todesfalle werden.

Auto-Abgase, z.B. wenn Kaninchen in der Garage gehalten werden, sind absolut gesundheitsschädlich. Das Abstellen von Kaninchen in der Garage (z.B. im Winter) ist tierschutzwidrig! Wenn Kaninchen in der Garage gehalten werden, darf die Garage nicht von Autos genutzt werden.

Gehege im großen Gartenhaus mit Tageslicht.
Ein Gartenhaus am Gehege kann bei Bedarf im Winter für kranke Tiere beheizt und frostfrei gehalten werden.

Voraussetzungen